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Regionale Einschränkungen
Nach dem Gesetz Nr. 2644 können Ausländer in bestimmten Gebieten überhaupt keine Immobilien erwerben, in wieder anderen Gebieten ist der Kauf von Immobilien nach besonderer Genehmigung des Ministerrates möglich.
a. Gebiete, in denen Immobilienkauf für Ausländer strikt untersagt ist: aa- Nach Artikel 87 des Dorfgesetzes Nr. 442 können Ausländer innerhalb der Dorfgrenze keine Immobilien kaufen. ab- Nach dem Gesetz Nr. 2565, dem Gesetz für militärische Sperr-und Sicherheitszonen, ist der Kauf von Immobilien für Ausländer in den genannten Bereichen verboten. b. Genehmigungspflichtige Gebiete für Ausländer beim Immobilienkauf:
Gemäß Artikel 87 des Gesetzes Nr. 2644 ist es Ausländern nach besonderer Genehmigung des Ministerrates möglich, außerhalb der Dorfgrenze liegende separate Bauernhöfe und Grundstücke, die größer als 30 Hektar sind, zu kaufen.
Der Kauf ist unter Beachtung der oben erwähnten Einschränkungen in folgenden Gebieten möglich:
a. Innerhalb der Stadtgrenze, außer in Gebieten, die zu militärischem Sperrgebiet und Sicherheits zonen erklärt wurden, ohne besondere Genehmigung. b. Separate Bauernhöfe außerhalb der Dorfgrenze sowie Grundstücke, die größer als 30 Hektar sind und außerhalb der Dorfgrenze liegen, mit Genehmigung des Ministerrates.
Innerhalb der Stadtgrenzen gibt es für den Immobilienkauf keine besondere Einschränkung hinsichtlich Anzahl, Wert und Art (Grundstück, Haus, Geschäftshaus).
Da Deutschland türkischen Staatsangehörigen das Recht einräumt Immobilien zu erwerben, dürfen auch deutsche Staatsangehörige in Übereinstimmung mit den oben erwähnten Bedingungen in der Türkei Immobilien kaufen. |  |  |